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Conditions BZF I
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst
 

Der Zeitpunkt der Ausbildung ist dem Flugschüler freigestellt. Günstig ist es, das Sprechfunkzeugnis bereits vor Beginn  der Pilotenausbildung abzuschließen, um eine zeitliche Unterbrechung der Pilotenausbildung zu vermeiden. Entsprechende Kurse werden von  zahlreichen Flugschulen angeboten.

Die Ausbildung kann auf verschiedene Arten geschehen. Meist wird eine kleine Gruppe von einem Fluglotsen oder Fluglehrer unterrichtet. Dabei  wird die Durchführung von Flügen gedanklich simuliert, wobei der Lehrer den Fluglotsen und der Schüler den Piloten spielt.

Um den Ablauf möglichst realitätsnah zu gestalten, kann ein Funkgerät zur Hilfe genommen werden. Des Weiteren erhält der Schüler Unterricht  in Fernmelderecht und Fernmeldetechnik.

Prüfung

Die Prüfung für das BZF I und BZF II wird in einer Außenstelle der Bundesnetzagentur abgelegt. Neben dem Prüfer der BNetzA ist daran als Beisitzer meist ein hauptberuflicher Fluglotse der Deutschen Flugsicherung beteiligt. Die Prüfung besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Theoretische Prüfung: Dies ist ein 60 Minuten langer Multiple-Choice-Test in deutscher Sprache. Er umfasst 100 Fragen mit je 4 möglichen  Antworten, von denen immer nur eine richtig ist. Bewertung: Mindestens  75 Fragen müssen richtig beantwortet sein.
     
  • Flugvorbereitung: Drei praxisnahe Fragen müssen anhand gestellter  Flugvorbereitungsunterlagen mündlich beantwortet werden. Beispiel:  Erklären Sie den Einflug über ECHO:.Dann muss man die entsprechende  Vorgehensweise (Flugrouten, Pflichtmeldungen) auf einer Sichtanflugkarte erklären. Bewertet wird die Beherrschung und Einhaltung der  Standardverfahren.
     
  • Englischprüfung (nur BZF I): Ein kurzer Fachtext in englischer  Sprache (Auszug aus luftrechtlichen Veröffentlichungen) muss flüssig  laut gelesen und anschließend mündlich übersetzt werden. Bewertet wird  die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung und die allgemeine  Beherrschung der englischen Sprache.
     
  • Praktische Prüfung: Ein Flug von A nach B wird simuliert, wobei eine kleine Anzahl von Prüflingen (ca. 6) gleichzeitig am Funk aktiv ist,  als würden sie tatsächlich gleichzeitig ab- und anfliegen. Der Beisitzer der Prüfung spielt dabei die Rolle des Fluglotsen. Aus- und  Einflugpunkte können vorgegeben werden. Kandidaten für das BZF I führen  eines der beiden Verfahren (Ab- oder Anflug) in englischer Sprache  durch. Bewertet werden Einhaltung der Standardverfahren, zügige  Abwicklung der Meldungen, Funkdisziplin, pünktliche Absetzung von Pflichtmeldungen und das Beherrschen der Standardfloskeln (Sprechgruppen) des Flugfunks. Anschließend können auch noch Sonderfälle wie Not- oder Dringlichkeitsmeldungen verlangt werden.
Bundesnetzagentur
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