Conditions BZF I Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst
Der Zeitpunkt der Ausbildung ist dem Flugschüler freigestellt. Günstig ist es, das Sprechfunkzeugnis bereits vor Beginn der Pilotenausbildung abzuschließen, um eine zeitliche Unterbrechung der Pilotenausbildung zu vermeiden. Entsprechende Kurse werden von zahlreichen Flugschulen angeboten.
Die Ausbildung kann auf verschiedene Arten geschehen. Meist wird eine kleine Gruppe von einem Fluglotsen oder Fluglehrer unterrichtet. Dabei wird die Durchführung von Flügen gedanklich simuliert, wobei der Lehrer den Fluglotsen und der Schüler den Piloten spielt.
Um den Ablauf möglichst realitätsnah zu gestalten, kann ein Funkgerät zur Hilfe genommen werden. Des Weiteren erhält der Schüler Unterricht in Fernmelderecht und Fernmeldetechnik.
Prüfung
Die Prüfung für das BZF I und BZF II wird in einer Außenstelle der Bundesnetzagentur abgelegt. Neben dem Prüfer der BNetzA ist daran als Beisitzer meist ein hauptberuflicher Fluglotse der Deutschen Flugsicherung beteiligt. Die Prüfung besteht aus folgenden Bestandteilen:
Theoretische Prüfung: Dies ist ein 60 Minuten langer Multiple-Choice-Test in deutscher Sprache. Er umfasst 100 Fragen mit je 4 möglichen Antworten, von denen immer nur eine richtig ist. Bewertung: Mindestens 75 Fragen müssen richtig beantwortet sein.
Flugvorbereitung: Drei praxisnahe Fragen müssen anhand gestellter Flugvorbereitungsunterlagen mündlich beantwortet werden. Beispiel: Erklären Sie den Einflug über ECHO:.Dann muss man die entsprechende Vorgehensweise (Flugrouten, Pflichtmeldungen) auf einer Sichtanflugkarte erklären. Bewertet wird die Beherrschung und Einhaltung der Standardverfahren.
Englischprüfung (nur BZF I): Ein kurzer Fachtext in englischer Sprache (Auszug aus luftrechtlichen Veröffentlichungen) muss flüssig laut gelesen und anschließend mündlich übersetzt werden. Bewertet wird die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung und die allgemeine Beherrschung der englischen Sprache.
Praktische Prüfung: Ein Flug von A nach B wird simuliert, wobei eine kleine Anzahl von Prüflingen (ca. 6) gleichzeitig am Funk aktiv ist, als würden sie tatsächlich gleichzeitig ab- und anfliegen. Der Beisitzer der Prüfung spielt dabei die Rolle des Fluglotsen. Aus- und Einflugpunkte können vorgegeben werden. Kandidaten für das BZF I führen eines der beiden Verfahren (Ab- oder Anflug) in englischer Sprache durch. Bewertet werden Einhaltung der Standardverfahren, zügige Abwicklung der Meldungen, Funkdisziplin, pünktliche Absetzung von Pflichtmeldungen und das Beherrschen der Standardfloskeln (Sprechgruppen) des Flugfunks. Anschließend können auch noch Sonderfälle wie Not- oder Dringlichkeitsmeldungen verlangt werden.