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AZF
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst

 

IFR

VFR

Deutschland

weltweit

AZF

X

X

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X

BZF I

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BZF II

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AZF
Das AZF gilt ohne Beschränkung, also für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) und nach Instrumentenflugregeln (IFR), in deutscher und englischer Sprache.

Das ’Allgemeine Sprechfunkzeugniss für den Flugfunkdienst (AZF)’ ist eine Zusatzqualifikation zum bereits erworbenen BZF II oder BZF I. Der Besitz eines der letztgenannten Flugfunkzeugnisse ist also Voraussetzung zur Prüfungsteilnahme!

Die Prüfung setzt sich aus den folgenden Teilen zusammen:

Theoretischer Teil:
Die theoretische Prüfung umfasst 40 Multiple-Choice Fragen (aus einem 290 Fragen umfassenden Fragenkatalog). Jeder Frage sind 4 Antworten zugeordnet, von denen jeweils eine richtig ist. Um den theoretischen Teil zu bestehen, müssen innerhalb von 30 Minuten mindestens 75% der Fragen korrekt beantwortet werden.

Praktischer Teil:
Simulierter Flug nach Instrumentenflugregeln von einem Verkehrsflughafen zu einem anderen.

Für Inhaber des BZF II umfasst die Prüfung zusätzlich die mündliche Übersetzung eines fachbezogenen englischen Textes ins Deutsche.


Prüfung zum Erwerb von Flugfunkzeugnissen

Die Anmeldung zur Prüfung ist an eine der unten aufgeführten Außenstellen der Bundesnetzagentur (Prüfungsbehörde) zu richten. Die Bewerber müssen beim Erwerb des BZF I und des BZF II mindestens 15 Jahre und beim Erwerb des AZF mindestens 18 Jahre alt sein. Voraussetzung für den Erwerb eines AZF ist der Besitz eines BZF I oder BZF II. Inhaber eines BZF II können das BZF I bzw. AZF, Inhaber eines BZF I das AZF durch eine Zusatzprüfung erwerben.

Der Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses beizufügen. Zeitpunkt und Ort der Prüfung teilt die Prüfungsbehörde mit.


Prüfungsgebühren (zahlbar an die Bundesnetzagentur)

Für die Abnahme von Prüfungen werden Gebühren gemäß der FlugfunkV vom 20. August 2008, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. März 2009 (BGBl. I S. 746), erhoben. Die Gebührenschuld entsteht mit der Antragstellung und ist im Voraus fällig.

Vollprüfung BZF II - 86,00 €

Vollprüfung BZF I - 100,00 €

Wiederholungsprüfung BZF II oder BZF I (nur Theorie) - 56,00 €

Wiederholungsprüfung BZF II (nur Praxis) - 71,00 €

Wiederholungsprüfung BZF I (nur Praxis) - 89,00 €

Zusatzprüfung BZF II zum BZF I - 99,00 €

Zusatzprüfung BZF II zum AZF - 100,00 €

Zusatzprüfung BZF I zum AZF - 83,00 €

Bewerberinnen und Bewerber, die die Vollprüfung nicht bestehen, können die Prüfung innerhalb einer festgelegten Frist einmal wiederholen. Zu wiederholen sind die Prüfungsteile, die nicht bestanden wurden.

Bewerberinnen und Bewerber, die die Zusatzprüfung nicht bestehen, können sich erneut zur Prüfung anmelden. Diese ist stets in allen Teilen abzulegen.


Prüfungsort

Die Prüfung findet bei der unten aufgeführten Außenstelle der Bundesnetzagentur statt:
Außenstelle Köln / Standort Köln

Prüfung zum Erwerb von Flugfunkzeugnissen

Die Anmeldung zur Prüfung ist an eine der Außenstellen der Bundesnetzagentur (Prüfungsbehörde) zu richten. Die  Bewerber müssen beim Erwerb des BZF I und des
BZF II mindestens 15 Jahre und beim Erwerb des AZF mindestens 18 Jahre alt sein. Voraussetzung für den Erwerb eines AZF ist der Besitz eines BZF I oder BZF II. Inhaber  eines BZF II können das BZF I bzw. AZF, Inhaber eines BZF I das AZF durch eine Zusatzprüfung erwerben.

Der Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Personalausweises oder  Reisepasses beizufügen. Zeitpunkt und Ort der Prüfung teilt die  Prüfungsbehörde mit.

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