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Conditions  AZF
Allgemein gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst
 

Das ’Allgemeine Sprechfunkzeugniss für den Flugfunkdienst (AZF)’ ist eine Zusatzqualifikation zum bereits erworbenen BZF II oder BZF I. Der Besitz eines der letztgenannten Flugfunkzeugnisse ist also Voraussetzung zur Prüfungsteilnahme!

Zur Vorbereitung auf die Prüfung bei einer Außenstelle der Bundesnetzagentur ist der Besuch einer Ausbildungsstätte nicht vorgeschrieben - jedoch durchaus zu empfehlen.

Der Kurs zur Erlangung des ‘Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den Flugfunkdienst (AZF)’ findet bei JetBlue® UG an drei aufeinanderfolgenden Wochenenden (SA + SO) jeweils von 9.00 Uhr bis gegen 17.00 Uhr statt.

Teil 1 - Behandlung der Prüfungsfragen 1 bis 145
Teil 2 - Behandlung der Prüfungsfragen 146 - 290
Teil 3 - Durchführung von Sprechfunkübungen (simulierter IFR-Flug)

Nach Bedarf werden im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Fragen folgende fachspezifischen Themen erläutert:
- Airspace Structure in Germany
- Braking Action (friction coefficient)
- Calculation of Transition Altitude and Transition Level
- Frequencies and Frequency Spacing
- Holding Procedures
- ICAO-Alphabet
- ILS-Signals
- Numbers in Aviation
- Phraseology
- Priority of Messages
- Q-Codes
- Radio Communication Failure Procedures
- Readability Scale
- Signs and Signals
- SSR-Codes
- Structure of Callsigns and Possible Abbreviations
- Time(s) in Aviation
- Turbulance Categories

Da die ‘AZF-Conversion Courses’ im allgemeinen nur zweimal pro Jahr stattfinden, ist eine frühzeitige Anmeldung empfehlenswert.

Die Kursgebühren beinhalten die gesetzliche MwSt; die Prüfungsgebühren sind direkt an die  Prüfungsbehörde (Bundesnetzagentur) zu zahlen.

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