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ICAO LANGUAGE PROFICIENCY

Flag-of-ICAO

Zur Vorbereitung auf den ICAO Level 4-Test bei akreditierten Prüfern des Luftfahrtbundesamtes (LBA) bietet die JetBlue® UG einen Vorbereitungskurs an.

Wir möchten Ihnen durch eine fundierte Ausbildung die Möglichkeit eröffnen, mit einem Höchstmass an Professionalität im Bereich der Luftfahrt tätig zu sein. Die Zahl der Kursteilnehmer/-innen ist daher auf 12 Personen beschränkt.
Bei dem von der JetBlue® UG angebotenen Sprachkurs handelt es sich um einen Vollzeitkurs im Umfang einer Arbeitswoche. (40 Unterrichtseinheiten MO-FR), bei dem vorhandene Kenntnisse aufgefrischt und vertieft werden. Insbesondere soll die Sprechfertigkeit verbessert werden. Sollte sich am Ende des Sprachkurses herausstellen, dass die Kenntnisse/Fertigkeiten für eine Vorstellung zur Prüfung noch nicht ausreichen, können individuell Zusatztermine vereinbart werden.

Sicherheit ist im Bereich der Luftfahrt oberstes Gebot. Nur durch bestmögliche Ausbildung und höchste Professionalität ist die Vermeidung von ‘Human Errors’, und somit eine weitere Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr, möglich.

Wir gehen davon aus, dass die Sprachanfoderungen für den RTLP-Test der Bundesnetzagentur und der Test ICAO-Level 4 durch beauftragte Prüfer des Luftfahrtbundesamtes vom Anforderungsprofil weitgehend gleich sind, und nehmen daher beide Gruppen in den angebotenen Sprachkurs. Unterschiedlich sind jeweils nur die Inhalte und die Art der Prüfungen.
Teilnahmevoraussetzung für unsere Sprachkurse sind einige Grundkenntnisse der englischen Sprache. 

Bundesnetzagentur
Cornelsen
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Die ICAO hat beschlossen, dass Piloten, die im Ausland oder in Lufträumen fliegen in denen Englisch gesprochen wird, bessere Sprachkenntnisse vorweisen müssen. Sie benötigen zukünftig auch einen ICAO-Sprachtest.
Für Piloten, die nicht im Ausland oder außerhalb der genannten Lufträume fliegen (z.B. UL Piloten), ändert sich an den bestehenden Verfahren nichts.
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Hierzu ist - gemäß §125 LuftPersV - die Mindestvoraussetzung der Englisch-Sprachlevel 4 gemäß ICAO-Klassifikation. Die geforderten Kenntnisse beziehen sich vorzugsweise nicht auf Standardsprechgruppen (Phraseology), die etwa durch Erwerb des AZF als bekannt vorausgesetzt werden, sondern auf allgemeinere Situationen.

Es  werden Erst- und Verlängerungsprüfungen unterschieden. Der  Prüfungsumfang ist allerdings nahezu identisch. Die Prüfung besteht aus einem Teil “Hörverstehen” und einem Teil “Sprachfertigkeiten”.

Im Teil
“Hörverstehen”  (ca. 30 Minuten) werden acht Texte (bei Level 4) in englischer Sprache aus der Luftfahrt zweimal  vorgespielt. Auf einem dazugehörigen Prüfungsbogen ist die richtige Antwort aus den drei vorgegeben Möglichkeiten (Multiple-Choice-Verfahren) zuzuordnen. Wie bei Testen in der Luftfahrt üblich muss zum Bestehen eine Quote von mindestens 75% erreicht werden. Es müssen also mindestens sechs Antworten richtig beantwortet sein.
 
Im Teil
“Sprechfertigkeiten” findet ein Dialog (ca. 10-20 Minuten) in  englischer Sprache statt. Neben allgemeinen Fragen wird hierzu auch ein Bild aus der Luftfahrt vorgelegt, über das gesprochen wird bzw. Erläuterungen gegeben werden müssen. Es wird auch eine Gesprächssituation geübt, bei der kein Augenkontakt besteht. Dabei soll die Situation im Funksprechverkehr nachempfunden werden.

Die Kenntnisse müssen von speziell ausgebildeten und vom LBA zugelassenen Prüfern abgenommen werden. Bei einer  Erstprüfung wird die Prüfung von einer Prüfungskommission (2 Erstprüfer) abgenommen. Verlängerungsprüfungen können hingegen vor nur einem Prüfer, etwa in Verbindung mit einem Checkflug, abgelegt werden.
Die Prüfungsgebühren sind je nach Prüfer und/oder Organisation (z.B. AOPA) unterschiedlich hoch.

In regelmäßigen Abständen (3 bis 8 Jahre) muss eine Wiederholungsprüfung erfolgen. Wiederholungsprüfungen sind nicht mehr erforderlich, wenn eine Sprachprüfung
Level 6, (vergleichsweise Muttersprachler) erfolgreich abgelegt wurde.

LBA-LOGO
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