Die ICAO hat beschlossen, dass Piloten, die im Ausland oder in Lufträumen fliegen in denen Englisch gesprochen wird, bessere Sprachkenntnisse vorweisen müssen. Sie benötigen zukünftig auch einen ICAO-Sprachtest. Für Piloten, die nicht im Ausland oder außerhalb der genannten Lufträume fliegen (z.B. UL Piloten), ändert sich an den bestehenden Verfahren nichts..
Hierzu ist - gemäß §125 LuftPersV - die Mindestvoraussetzung der Englisch-Sprachlevel 4 gemäß ICAO-Klassifikation. Die geforderten Kenntnisse beziehen sich vorzugsweise nicht auf Standardsprechgruppen (Phraseology), die etwa durch Erwerb des AZF als bekannt vorausgesetzt werden, sondern auf allgemeinere Situationen.
Es werden Erst- und Verlängerungsprüfungen unterschieden. Der Prüfungsumfang ist allerdings nahezu identisch. Die Prüfung besteht aus einem Teil “Hörverstehen” und einem Teil “Sprachfertigkeiten”.
Im Teil “Hörverstehen” (ca. 30 Minuten) werden acht Texte (bei Level 4) in englischer Sprache aus der Luftfahrt zweimal vorgespielt. Auf einem dazugehörigen Prüfungsbogen ist die richtige Antwort aus den drei vorgegeben Möglichkeiten (Multiple-Choice-Verfahren) zuzuordnen. Wie bei Testen in der Luftfahrt üblich muss zum Bestehen eine Quote von mindestens 75% erreicht werden. Es müssen also mindestens sechs Antworten richtig beantwortet sein. Im Teil “Sprechfertigkeiten” findet ein Dialog (ca. 10-20 Minuten) in englischer Sprache statt. Neben allgemeinen Fragen wird hierzu auch ein Bild aus der Luftfahrt vorgelegt, über das gesprochen wird bzw. Erläuterungen gegeben werden müssen. Es wird auch eine Gesprächssituation geübt, bei der kein Augenkontakt besteht. Dabei soll die Situation im Funksprechverkehr nachempfunden werden.
Die Kenntnisse müssen von speziell ausgebildeten und vom LBA zugelassenen Prüfern abgenommen werden. Bei einer Erstprüfung wird die Prüfung von einer Prüfungskommission (2 Erstprüfer) abgenommen. Verlängerungsprüfungen können hingegen vor nur einem Prüfer, etwa in Verbindung mit einem Checkflug, abgelegt werden. Die Prüfungsgebühren sind je nach Prüfer und/oder Organisation (z.B. AOPA) unterschiedlich hoch.
In regelmäßigen Abständen (3 bis 8 Jahre) muss eine Wiederholungsprüfung erfolgen. Wiederholungsprüfungen sind nicht mehr erforderlich, wenn eine Sprachprüfung Level 6, (vergleichsweise Muttersprachler) erfolgreich abgelegt wurde.
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